Brauchen Kinder eine Rechtsschutzversicherung?
Das eigene Kind schlägt einem anderen den Zahn aus, baut einen Unfall, beschädigt ein fremdes Fahrzeug oder verursacht einen Sachschaden an der Mietwohnung? Wenn es Ärger mit dem Vermieter, anderen Eltern oder Fahrzeugbesitzern gibt, ist guter Rat oft teuer. Eine eigene Rechtsschutzversicherung können Kinder nicht abschließen, sich aber über die Police der Eltern mitversichern lassen.
Rechtsschutzversicherung für Familien
Viele Anbieter von Rechtsschutzversicherungen bieten Policen mit einem Rundumschutz für die ganze Familie an. Inklusive sind oft die Bausteine Privatrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz, Immobilienrechtsschutz und Strafrechtsschutz, aber auch Berufsrechtsschutz sind optional buchbar. Die Tarife berechnen sich außerdem danach, ob der Versicherungsnehmer Single, verheiratet oder in einer Partnerschaft lebend ist und ob Kinder mitversichert werden sollen.
Auch wenn Schadensfälle glücklicherweise bei den meisten Familien sehr selten eintreten, kann es dennoch sinnvoll sein, vorzusorgen und die Police anzupassen, sobald der Nachwuchs im Kleinkindalter ist. Im Schadensfall muss ein Elternteil dann nur noch Kontakt zur Versicherung aufnehmen und einen passenden Anwalt mit dem Fall beauftragen.
Ob Augsburger Rechtsanwaltskanzlei – rechthaberei.com oder eine andere Kanzlei – wichtig ist, dass diese auf das entsprechende Fachgebiet spezialisiert ist. Bei einem Verkehrsunfall sollte es ein Fachanwalt mit Erfahrung im Verkehrsrecht sein, bei Ärger mit dem Vermieter wäre ein Anwalt mit Fokus auf Immobilienrechtsschutz sinnvoll. In Anwaltskanzleien arbeiten oft mehrere Anwälte aus verschiedenen Fachbereichen zusammen.
Hinweis: Manche Versicherungen nehmen die Namen der Kinder mit in der Police auf. Andere wiederum versichern beide Elternteile oder Alleinstehende einfach mit allen Kindern bis zur Volljährigkeit oder darüber hinaus automatisch mit (solange sie nicht erwerbstätig sind).
Schadenersatzrechtsschutz
Diese Leistung ist nicht bei allen Rechtsschutzversicherungen inklusive, kann aber für Eltern sehr sinnvoll sein. Wird ein Kind von einem anderen verletzt, besteht nämlich Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz (z. B. für Verdienstausfall der Eltern, Kosten für teure Zahnbehandlungen, etc.).
Kitaplatz, Studienplatz, Schulplatz
Nicht immer bekommen Kinder den Platz in der Kita, an der Wunschschule oder den gewünschten Studienplatz. Für diesen Fall gibt es den Verwaltungsrechtsschutz, sodass Eltern bei Klagen gegen Behörden unterstützt werden.
Welche Kosten werden übernommen?
Das hängt ganz von der Versicherung ab. In der Regel werden die anfallenden Honorare des Anwalts, aber auch die des Gerichts übernommen, sollte der Fall dort zur Verhandlung kommen. Auch Kosten für Sachverständige, Gutachten, Rechtsberatung und Mediation, um Fälle außergerichtlich zu klären, werden von der Versicherung bezahlt. Eventuell muss der Versicherte eine Eigenbeteiligung bezahlen, die Kosten dafür liegen meist zwischen 200 und 500 Euro pro Fall.
Hinweis: Nicht von der Rechtsschutzversicherung gedeckt sind Schäden, die selbst und mutwillig verursacht wurden!
Was tun im Schadensfall?
Ist ein Schadensfall eingetreten, gilt es zunächst: Ruhe bewahren und Kontakt zur Rechtsschutzversicherung aufzunehmen. Diese teilt anschließend mit, wie die weiteren Schritte ablaufen sollten. Einige Versicherungen arbeiten mit Anwälten zusammen, die im Schadensfall zu kontaktieren sind, bei vielen Verträgen ist die Wahl des Anwalts jedoch frei.
Tipp: Bevor ein Anwalt aufgesucht wird, lassen sich viele Fragen häufig schon über die Anwalts-Hotline der Versicherung beantworten. Diese schätzt ein, ob es sich um einen Fall für den Anwalt handelt oder eher eine andere Vorgehensweise (Strafanzeige bei der Polizei, Einschaltung von Behörden oder Ähnliches) zu empfehlen ist.