Private Rechtsschutzversicherung: Abgesichert bei Ärger und Streitigkeiten im Alltag
Rechtsstreitigkeiten sind für Privatpersonen immer eine Belastung – sie verursachen Stress, füllen den Kalender und können schlimmstenfalls noch zu signifikanten Kosten führen. Den Zeitaufwand kann ein adäquater Versicherungsschutz nicht reduzieren, den aufkommenden Stress und die finanziellen Sorgen aber schon. Vorteilhaft ist zudem, dass Versicherer eine individuelle Zusammenstellung der Versicherungsbausteine ermöglichen.
Wozu dient und wogegen schützt die private Rechtsschutzversicherung?
Da, wo Menschen aufeinandertreffen, sind Streitigkeiten leider nun einmal nicht vollständig auszuschließen. Lässt sich der Streit nicht einvernehmlich in einem offenen Dialog klären, bleibt letztlich nur der Rechtsweg. Denn Recht zu haben und tatsächlich sein Recht zu erhalten, sind zwei unterschiedliche Dinge. Im Zweifelsfall obliegt es den zuständigen Gerichten, welche von beiden Parteien Recht hat – und was die Partei im Unrecht in der Folge zu leisten hat. Weil Rechtsstreitigkeiten aber, von Gerichts- bis hin zu Anwaltskosten, viel Geld kosten können, ist eine Absicherung sinnvoll.
Die Aufgabe einer privaten Rechtsschutzversicherung ist daher zweierlei: Sie soll einerseits das finanzielle Risiko, das mit einem Rechtsstreit einhergeht, signifikant reduzieren, andererseits soll sie den Versicherten perspektivisch absichern. Ein weiterer Vorteil ist die typischerweise kostenlose Erst- und mitunter sogar kostenfreie Anwaltsberatung, die viele Versicherer anbieten. Beides schafft zwar noch keine klaren Fakten, hilft aber Privatpersonen, die nun einmal auch Laien der Rechtsprechung sind, ihre eigenen Chancen besser einzuschätzen.
In welchen Situationen ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll – und was lässt sich damit versichern?
Situationen, Vorkommnisse und Fälle, die einen Rechtsstreit nach sich ziehen können, gibt es reichlich. Das verdeutlicht bereits die Zusammenstellung nach Themen- beziehungsweise Rechtsgebieten, wie sie viele Versicherer mit ihrer Rechtsschutzversicherung, vornehmen.
Differenziert wird im Versicherungswesen typischerweise nach den Teilgebieten Privatrecht, Verkehrsrecht, Berufsrecht und Wohnrecht. Gleichermaßen ist es mitunter möglich, nicht alle Leistungsbausteine zusammen abschließen zu müssen. Wer sich als Versicherter nur gegen bestimmte Rechtsstreitigkeiten absichern möchte, könnte seine fälligen Prämien so individuell besser steuern. Zu berücksichtigen ist, dass die private Rechtsschutzversicherung eben auch nur Fälle des Alltags beziehungsweise Privatlebens übernimmt. Wer sich im beruflichen Kontext absichern möchte oder muss, entscheidet sich daher für eine Berufsrechtschutzversicherung.
Beispiele für eine Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung
Im Privatrecht existieren bereits zahlreiche Fälle, in denen die Versicherung greifen könnte – so beispielsweise bei Verträgen, im Sachenrecht und bei Kaufverträgen, auch bei etwaigem eingeklagtem Schadensersatz. Fluggastrechte, zum Beispiel bei ausgefallenen Flügen, lassen sich damit ebenso durchsetzen wie steuerrechtliche Angelegenheiten. Zu berücksichtigen ist, dass Versicherer mit unterschiedlichen Tarifen arbeiten und es daher, in allen Gebieten des Rechtsschutzes, zu großen Unterschieden in der Leistungsübernahme kommen kann.
Im Verkehrsrecht existieren weiterhin viele Beispiele: So könnten beispielsweise die Kosten bei Rechtsstreitigkeiten zu Fahrerflucht oder bei Unfällen übernommen werden. Auch über Ordnungswidrigkeiten, die Punkte nach sich ziehen könnten, lässt sich so finanziell gestützt streiten.
Im Berufsrecht sind Fälle abgesichert, die das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffen. Kosten könnten für Streitigkeiten rund um Abmahnungen, Kündigungen, Abfindungen, Aufhebungsverträge oder Insolvenz des Arbeitgebers geführt werden.
Im Wohnrecht sichern derartige Policen gegenüber Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter sowie mit Nachbarn ab. Auch da gibt es bekanntlich viele Streitpunkte, zum Beispiel bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf, bei vermeintlich nicht zulässigen Mieterhöhungen oder wenn es um Schadenersatz geht. Streitigkeiten mit Nachbarn, Hausverwaltungen und Co. sind typischerweise ebenfalls abgesichert.
Wann zahlen Rechtsschutzversicherungen typischerweise – und wann nicht?
Zu beachten ist, dass die private Rechtsschutzversicherung kein Blankoscheck für Fehlverhalten oder aussichtslose Rechtsstreitigkeiten ist. Dementsprechend legen Versicherer einerseits sehr genau fest, was und was nicht übernommen wird, aber auch welche Vorgehensweise dabei einzuhalten ist.
Immer ausgeschlossen sind daher Fälle, in denen Versicherte vorsätzlich Straftaten begingen, Patent- und Marken- sowie Urheberrecht, Rechtsstreitigkeiten zu spekulativen Geldanlagen, gewerbliche Tätigkeiten und Rechtsfälle aus dem Bauwesen. Ebenso können Ehepartner, die gemeinsam die private Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, nicht untereinander einen bezahlten Rechtsstreit führen.
Weiterhin zu berücksichtigen ist der Zeitpunkt, ab dem an die Versicherung überhaupt mit einer Kostenübernahme tätig wird. Das wiederum ist von der individuellen Tarifgestaltung abhängig. Bei günstigen Tarifen erfolgt eine Kostenübernahme mitunter erst ab dem eigentlichen Gerichtsverfahren, alles bis dahin müssen Versicherte selbst zahlen. Bei leistungsstärkeren Tarifen erfolgt eine Übernahme bei validen Fällen bereits vor dem eigentlichen Gerichtsverfahren.
Eine Kostenübernahme setzt außerdem voraus, dass der Rechtsstreit nicht in die Wartezeit fällt. Diese variiert je nach Rechtsgebiet und Tarif, normalerweise ist mit 0 bis 6 Monaten zu rechnen. Der Ursprung des Rechtsstreits darf nicht in diese Zeit fallen. Falls doch, übernimmt die Versicherung die Kosten nicht. Versicherer möchten sich damit gegen das Ausnutzen ihrer Leistungen absichern.
Welche Punkte sind vor Vertragsabschluss zu berücksichtigen?
Die Versicherungsbedingungen sollten aus offensichtlichem Grund immer tatsächlich gelesen und verstanden werden. Rückfragen dazu können die Ansprechpartner bei der Versicherung beantworten. Des Weiteren ist auf die Deckungssumme zu achten: Diese gibt an, bis zu welchem Betrag die Versicherung maximal zahlt – normalerweise schwankt die Deckungssumme zwischen etwa 150.000 und 500.000 Euro. Der Selbstbehalt ist ebenso zu berücksichtigen: Bis zu diesem Betrag müssen Versicherte selbst zahlen, erst bei höheren Beträgen wird die Versicherung tätig.