Die Rechtsschutzversicherung fĂĽr Bauherren
Millionen von Deutschen träumen von dem Tag, an dem sie Einzug in ihre eigenen vier Wände halten. Nie mehr Miete zahlen, endlich tun und lassen können, was man will, ohne sich um den Vermieter kümmern zu müssen! Diese und ähnliche Gedanken gehen vielen zukünftigen Bauherren durch den Kopf. Die Realität sieht leider anders aus. Zumindest im Baugewerbe kann oft von der viel gerühmten deutschen Qualitätsarbeit keine Rede sein. Pfusch am Bau ist Alltag. Die Folgen sind für den Bauherrn oft gravierend. Baumängel, die mühsam und teuer nachgebessert werden müssen und langwierige Gerichtsprozesse mit enormen Kosten. Nicht selten hat das schon zu einer Privatinsolvenz geführt. Eine Rechtsschutzversicherung für Bauherren kann dagegen schützen, weil sie dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit gibt, sein Recht vor Gericht durchzusetzen.
Welche Kosten werden ĂĽbernommen?
Der Bauherren-Rechtsschutz ĂĽbernimmt in der Regel die folgenden Kosten:
- Telefonische Erstberatung durch einen Anwalt
- ĂśberprĂĽfung des Streitfalls und Evaluierung der Erfolgsaussichten
- AnwaltsgebĂĽhren
- Gerichtskosten inklusive Vollstreckungskosten
- Zeugengelder und Auslagen für vom Gericht bestellte Sachverständige
- Kosten einer Mediation (auĂźergerichtliche Einigung)
Der Bauherren-Rechtsschutz übernimmt die Kosten bei Streitfällen in Verbindung mit:
- Erwerb eines GrundstĂĽcks zum Zweck der Bebauung
- Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils
- Veränderungen eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils, die der Genehmigung der Baubehörde bedürfen
Welche Kosten werden nicht ĂĽbernommen?
- Streitfälle, deren Ursache vor dem Beginn des Versicherungsvertrags liegen
- Streitfälle während der Wartezeit
- Kosten für vom Versicherungsnehmer beauftragte Sachverständige oder Gutachter
- Kosten für Streitfälle, deren Erfolgsaussicht von der Versicherung als zu gering eingeschätzt wird
- Eine anwaltliche Prüfung von Verträgen, die im Zusammenhang mit dem Bau oder der Sanierung abgeschlossen wurden, ist in der Mehrzahl der Fälle nicht im Leistungsumfang enthalten
- Kosten werden nicht ĂĽbernommen, wenn die Immobilie gewerblich genutzt wird. DafĂĽr ist ein spezieller gewerblicher Bauherrenrechtsschutz notwendig.
Rechtsschutzversicherungen im Vergleich
Wie sinnvoll ist eine Bauherren-Rechtsschutzversicherung?
Ein privates Bauvorhaben ist ein großes Projekt, das viel Geld, Zeit und Kraft erfordert. Der Bau kann sich unter Umständen über Jahre hinziehen. Nicht selten wechseln die Bauunternehmer oder der Architekt oder der Bauherr stellt schwerwiegende Mängel erst fest, nachdem das Gebäude bereits offiziell abgenommen wurde. Da privaten Bauherren nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, ist es ihnen oft nicht möglich, ihr gutes Recht vor Gericht durchzusetzen. Das sieht mit dem Bauherren-Rechtsschutz anders aus. Er übernimmt den größten Teil der anfallenden juristischen Kosten und versetzt den Versicherungsnehmer in die Lage, gegen seine Gegner zu klagen und sich Recht (und Wiedergutmachung des Schadens) zu verschaffen. Das kann unter Umständen den finanziellen Ruin und die Zerstörung einer Familie verhindern.
Zusammen mit einer Bauherren-Haftpflichtversicherung ist eine Rechtsschutzversicherung fĂĽr Bauherren nicht nur sinnvoll, sondern unverzichtbar.
Welche Leistungen bietet die Bauherren-Rechtsschutzversicherung?
Die Versicherung kommt für die juristischen Kosten von Streitfällen rund um den Bau auf. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Phasen des Baus, vom Erwerb des Grundstücks über die Planung durch den Architekten, das Genehmigungsverfahren durch die Behörde bis hin zur Bauausführung. Im Versicherungsschutz sind zum Beispiel enthalten:
- Fehler des Architekten oder des Bauingenieurs, der daraufhin zwecks Korrektur vor Gericht zur Rechenschaft gezogen werden muss
- Klagen gegen Lieferanten, die falsches oder mangelhaftes Material liefern oder die vereinbarte Menge bzw. Lieferfrist nicht einhalten
- Mängel am Bau, zum Beispiel Feuchtigkeit im Haus, Schimmelbildung, fehlende oder falsch verlegte Anschlüsse und diverse weitere Baumängel.
Diese beginnt üblicherweise ab dem Termin der offiziellen Übergabe (bei Neubauten). Für bewegliche Sachen (beispielsweise Einbauküchen) beträgt diese Frist 2 Jahre, bei fest installierten Sachen 5 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist kann kaum noch juristisch gegen den Schuldigen vorgegangen werden.
Rechtsbereiche der Rechtsschutzversicherung
Empfehlenswerte Ergänzungen des Versicherungsschutzes
Sie können den Leistungsumfang Ihrer Bauherrenrechtsschutzversicherung durch einige Zusatzbausteine ergänzen. Dazu gehören zum Beispiel:
- VertragsprĂĽfung durch einen Anwalt: Diese Option ist meistens im Premium-Tarif der Rechtsschutzversicherung enthalten. Der Versicherungsnehmer kann einen Vertrag einscannen und auf die Homepage der Versicherung hochladen. Dort wird der Inhalt durch einen Juristen ĂĽberprĂĽft.
- Bonitätsprüfung: Der Versicherungsnehmer kann Handwerker und Firmen, die er mit Arbeiten an seiner Immobilie beauftragt, vorher auf ihre Bonität prüfen lassen. Dadurch erhält er wertvolle Informationen über die Zuverlässigkeit der Dienstleister. Wenn ein Handwerksbetrieb oder selbstständiger Gewerbetreibender Bonitätsprobleme hat, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es auch Probleme mit der Qualität oder Termintreue der Arbeit gibt.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Fazit
Jede Privatperson, die sich mit dem Gedanken trägt, ein Haus zu bauen oder zu kaufen sollte eine Bauherrenrechtsschutzversicherung abschließen. Bauvorhaben sind langfristige Projekte, die viel Geld kosten. Dabei kann viel schief gehen. Der Bauherren-Rechtsschutz versetzt den Versicherungsnehmer in die Lage, bei Streitfällen mit dem Architekten, Bauunternehmer, Behörden oder einzelnen Handwerkern sein Recht vor Gericht einzuklagen. Beim Abschluss muss unbedingt beachtet werden, dass das Bauvorhaben noch nicht begonnen hat. Versicherungsschutz nach Baubeginn ist nicht möglich. Der Bauherren-Rechtsschutz gilt nur für privat genutzte Immobilien. Gewerblich genutzte Bauvorhaben benötigen eine spezielle Versicherung.